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Wissenswertes

FAQ für Antragsformulare

3 Minuten
31. Oktober 2022

Wie funktioniert die Beantragung der Bundesförderung? Welche Unterlagen sind nötig? Welche Richtlinien sind einzuhalten? Dies und alles, was Sie rund um das Thema Förderanträge wissen müssen, lesen Sie hier:


Ist meine Einzelmaßnahme förderfähig?


Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Einzelmaßnahme obliegt dem Energieeffizienzexperten. Hierzu gibt es energetische Bauteilvorgaben, die beispielsweise durch den sog. U-Wert definiert werden. Der u-Wert gibt dabei die Wärmemenge an, die pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter Bauteil bei einem Temperaturunterschied von 1K hindurchgeht. Daraus ergibt sich – je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung.


Insbesondere beim Austausch der Fenster, ist der u-Wert der Aussenwand daher von entscheidender Bedeutung. Ist der u-Wert der Wand nach der Sanierung der Fenster schlechter, als der der neuen Fenster, besteht die Gefahr der Schimmelbildung im Leibungsbereich. Hier gilt es durch beispielsweise einer lüftungstechnischen Maßnahme der Problematik entgegenzuwirken.


Der Bund hat für Einzelmaßnahmen Mindest u-Werte definiert, welche für die Förderfähigkeit als Einzelmaßnahme einzuhalten sind.

Was ist die technische Projektbeschreibung (TPB)?


Die technische Projektbeschreibung ist Voraussetzung für die Beantragung der Einzelmaßnahme beim BAFA. Diese wird durch den Energieberater erstellt.


Hierzu sind zunächst Angebote von Fachunternehmen einzuholen.

Antragsstellung online


Die Antragsstellung kann wahlweise vom Bauherrn selbst ausgeführt werden, oder aber mit Bereitstellung der Vollmacht an den Energieberater, von diesem übernommen werden. Die Antragsstellung erfolgt in jedem Fall online über das Portal des BAFA. Dabei wird zu der im Antrag angegebenen email-Adresse ein Passwort vergeben. Nach Absenden des Antrags versendet das BAFA eine Bestätigungs-email mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal. Dieser muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden, indem eine Anmeldung mit den Zugangsdaten durchgeführt wird.


Damit ist der Zugang zum BAFA-Portal freigegeben und erfolgen die weiteren Schritte im Antragsprozess. Das BAFA-Portal ist auf der Seite der BAFA zu finden: https://fms.portal.bafa.de/

Wo erhalte ich die Vollmacht zur Antragsstellung?


Die Vollmacht ist dem Energieberater ausgefüllt und unterschrieben, wenn möglich digital zu übermitteln. Sie kann auf der Seite der BAFA heruntergeladen werden.

Wann darf ich mit der Maßnahme beginnen?


Die Maßnahme darf erst nach Antragsstellung begonnen werden. Dabei gilt bereits die Auftragsvergabe als Maßnahmenbeginn! Jedoch ist es nicht erforderlich abzuwarten, bis auch die Bewilligung der BAFA eingetroffen ist, da diese derzeit viel Zeit in Anspruch nimmt. Bis zur tatsächlichen Bewilligung befindet sich der Bauherr jedoch in einem Schwebezustand, da die Maßnahme auf eigenes Risiko erfolgt. GGf nicht förderfähige Maßnahmen werden dann evt umgesetzt, jedoch nicht bezuschusst.

In welchem Zeitraum ist die Maßnahme umzusetzen?


In der Regel haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Sollte es erforderlich werden, ist der Bewilligungszeitraum u.U. auch verlängerbar. Die Fristen für den Bewilligungszeitraum und den Verwendungsnachweis finden Sie auch im Zuwendungsbescheid von Ihrem Fördergeber.

Wie veranlasse ich die Auszahlung?


Nach Beendigung der Maßnahme sind dem Energieberater die Rechnungen, Zahlungsbelege, Fachunternehmererklärungen, sowie bildliche Nachweise und das Formblatt aus der Bewilligung „wahrheitsgemäße Angaben“ zu übermitteln. Auf dieser Grundlage wir der Technische Projektnachweis (TPN) erstellt. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung der Auszahlung über das Portal der BAFA und wird dort abgefragt.


Der Bearbeitungsstatus kann jederzeit im BAFA-Portal eingesehen werden.

Wie funktioniert die Antragsstellung bei der KfW?


Ähnlich der BAFA ist bei der Beantragung des Kredits bei der KfW eine Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater zu erstellen. Dieser wird über die Hausbank an die KfW weitervermittelt.
Nach Durchführung der Maßnahme ist eine Bestätigung nach Durchführung durch den Energieberater auszustellen. Diese wird durch den Kreditnehmer unterzeichnet und ebenfalls über die Hausbank an die KfW eingereicht.

Verfasst von Melanie Kraus
Melanie Kraus
Dipl. Ing (FH) Architektin M. Eng.
Energieberaterin / Sachverständige für Vorbeugenden Brandschutz
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