Ab 1.1.2024 gilt das Gesetz für erneuerbares Heizen! Die meisten Neubauten müssen Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie einbauen.
Im Bestand darf die Heizung bleiben, wenn sie funktioniert oder sich reparieren lässt. Ist sie jedoch defekt, gibt es gute Förderungen für den Umstieg auf Erneuerbare Energien!
So gibt es 30% Grundförderung und einen Geschwindigkeitsbonus von 25% für den frühzeitigen Umstieg bis Ende 2024 für den Austausch von Öl-, Kohle-, oder Nachtspeicher-Heizungen, sowie von Gasheizungen. Für Eigentümer/innen mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000€/Jahr sind weitere 30% möglich.
Der Umstieg muss auf eine Technologie mit 65% Erneuerbaren Energien erfolgen, z.B. Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination Gas-/Öl mit Erneuerbaren Energien), Heizung auf der Basis von Solarthermie und ach sog. H2-Ready Gasheizungen (Heizungen, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind). Für den Bestand ist auch die Option Biomasse oder Gasheizung (mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) möglich.