Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 wurde eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen.
Derzeit können daher keine Anträge mehr für Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude gestellt werden, die bereits eingereichten Anträge pausieren.
Die KFW-Förderungen "Altersgerecht Umbauen", sowie "Klimafreundlicher Neubau" wurden ebenfalls gestrichen.
Davon nicht betroffen sind die BAFA BEG EM Einzelmaßnahmen in der Sanierung.
Aufgrund der angespannten Finanzsituation wird es voraussichtlich Abstriche bei den geplanten Förderungen für Heizung und Gebäudehüllfläche für das Jahr 2024 geben.
So stehen die ursprünglich für das neue Jahr geplante Extraförderung von zusätzlich 10% Kunjunkturbooster, der zu der Basisförderung von 15% und 5% ISFP-Bonus geplant war für Sanierungen im Bereich der Hüllfläche, in der Schwebe. Vermutlich bleibt es bei der bisherigen Förderhöhe.
Die entsprechende Richtlinie wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.
Für das Förderkonzept Heizungstausch werden die Förderungen voraussichtlich ebenfalls nochmals angepasst.
Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30%, der Geschwindigkeitsbonus soll jedoch nun statt der geplanten 25% nur 20% betragen.